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2008-05(Mai)-20; Nutzungsrecht-Klarstellung von www.Filmersclub.de Drucken E-Mail

Liebe Filmersclub Kunden!
Wir haben festgestellt, dass unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in einigen Punkten einer Auffrischung bedurften. Wir haben nicht deutlich genug formuliert, welche Rechte und Möglichkeiten Sie mit der Musik des Filmersclubs haben und so haben wir eine neue, verbesserte Version erstellt (siehe unten). Die neuen AGB sind natürlch auf filmersclub.de einsehbar, als PDF können Sie die AGB aber auch unter folgender Adresse herunterladen: http://www.emiproductionmusic.com/filmersclub/Filmersclub AGB_Mai2008.pdf

Herzliche Grüße
Ihr Team vom Filmersclub   

www.filmersclub.de

--------------------- FILMERSCLUB AGB / MAI 2008 ---------------------------------------------------------------------------- 

Auszug…………………5. Nutzungsrechte 

  • EMI Production Music räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, zeitlich uneingeschränktes Nutzungsrecht an den Musiktiteln ein. Räumlich ist das Nutzungsrecht auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und die Schweiz beschränkt. 
  • Der Nutzer darf eigene Playlisten erstellen und verwalten. Ein dauerhaftes Speichern der Musiktitel auf dem Endgerät des Nutzers (Download) ist zulässig.
  • Die Vervielfältigung der Musiktitel zum Zweck der Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet, insbesondere die Herstellung von Kopien.
  • Ebenfalls nicht gestattet ist die kommerzielle Nutzung der Musiktitel einschließlich der mit Unterlegung der Musiktitel hergestellten audiovisuellen Produktionen, insbesondere deren Veräußerung, Verteilung und Vertrieb. Eine kommerzielle Nutzung liegt vor, wenn diese zu Erwerbszwecken, gegen Entgelt oder zur Erlangung eines geldwerten Vorteils erfolgt.  

Folgende Nutzungen sind jedoch ausdrücklich erlaubt:

  • Der Nutzer darf die Musiktitel in eigenen audiovisuellen Produktionen als Hintergrundmusik verwenden; als audiovisuelle Produktionen gelten neben privaten Videofilmen auch private Computeranimationen. 
  • Der Nutzer darf die Musik auf seinen privaten, nicht-kommerziellen Internet Homepages als Hintergrundmusik (ausschließlich Streamingverfahren, kein Download) einstellen. Der Betrachter der Website darf dabei aber keinen weitergehenden Einfluss auf das Abspielverhalten ausüben können, als das Abspielen der Musik zu starten und zu stoppen ; interaktive Jukeboxen sind demnach nicht erlaubt. Eine entsprechende Nutzungslizenz der zuständigen Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA) ist separat einzuholen.  
  • Der Nutzer darf die Musik in privaten, nicht-kommerziellen Podcasts verwenden. Eine entsprechende Nutzungslizenz der zuständigen Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA) ist separat einzuholen.
  •  Der Nutzer hat das Recht, pro selbst erstelltem Video bis zu 20 Vervielfältigungsstücke (z.B. DVDs) zur unentgeltlichen Verbreitung (z.B. an Bekannte, Kollegen etc.) herstellen zu dürfen. Die dafür notwendige Lizenz der GEMA ist mit der ordnungsgemäßen Lizenzierung der Musik von filmersclub im Rahmen eines Abonnements abgedeckt.

  • Nicht umfasst ist das Recht, die Musiktitel zu Werbezwecken zu verwenden. Eine werbliche Nutzung liegt insbesondere bei der audiovisuellen Verbindung mit Marken oder Produkten Dritter vor bzw. einer anderweitigen Bezugnahme der Musiktitel zu solchen Marken oder Produkten. Werbliche Nutzungen bedürfen einer gesonderten Werbesynchronisationslizenz.   
  • Die Vervielfältigung und Zugänglichmachung und/oder Sendung im Rahmen kommerzieller Angebote Dritter, wie z.B. werbe- oder anderweitig finanzierten User-Generated-Content-Plattformen (YouTube, MyVideo, Clipfish etc.), TV-Sendern, Kinos oder sonstige kommerzielle Veranstaltungen mit öffentlicher Wiedergabe sind von dem jeweiligen Diensteanbeiter gesondert bei der GEMA oder den entsprechenden Rechteinhabern zu lizenzieren.
  • Ein Einstellen von nicht-werblichen Filmen in User-Generated-Content-Plattformen, in denen ausschliesslich Musik von filmersclub verwendet wird,  ist dem Nutzer jedoch gestattet.  Die gesetzlich zugesicherten Rechte des privaten Nutzers gemäß Abschnitt 6 des Urheberrechtsgesetzes bleiben unberührt. 
  • Jede Nutzung, die über die vorstehende Nutzungserlaubnis hinausgeht, stellt nach geltendem Recht eine Urheberrechtsverletzung dar und ist deshalb verboten. 
  • Nach Beendigung des Abonnements darf der Nutzer die bei filmersclub heruntergeladene Musik nicht mehr in neuen audiovisuellen Produktionen oder Podcasts verwenden und die Musik auch nicht mehr auf Internet Homepages einstellen.
  • Eine bereits zu Laufzeiten des Abonnements begonnene Nutzung (z.B. die Bereitstellung eines Podcasts mit filmersclub-Musik) kann jedoch zeitlich uneingeschränkt weiter betrieben werden.
Vertonung von privaten Videos 
Zusammen mit der GEMA verhilft der Musikverlag zu legaler Vertonung 
Hamburg, 20. Mai 2008 – Die Vertonung von Filmen konnte private Videofilmer bisher nicht ohne Einschränkungen zufrieden stellen. GEMA-freie Musik erfüllt oft nicht die Ansprüche, die an Filmmusik gestellt werden: die Verstärkung der Emotion, die den Film trägt und zum Leben erweckt. Verletzte bisher schon die Nutzung des von der CD gerippten Hits „Zorba, The Greek“ von Mikis Theodorakis für den privaten Reisefilm und die anschliessende Verteilung des Filmes an die Reisegruppe bestehende Rechte, erlaubt ab sofort ein neues Portal von EMI die lizenzierte Nutzung von Musikstücken zu privaten Zwecken. Um private Videos der Thematik entsprechend zu vertonen, bietet der Filmersclub unter www.filmersclub.de über 100.000 Musikstücke in hervorragender MP3-Qualität. Große Komponisten, starke Orchester – von Verdi bis zu Weltmusik zur stilgerechten Vertonung des Urlaubsfilmes bietet das Archiv für alle denkbaren Themen die richtigen musikalischen Emotionen. „Ein hohes Maß an Authentizität steht im Vordergrund der Stücke, um wirklichen Nutzen für jeden privaten Filmer zu bringen“, so Christian Reinecke von EMI. Mitglied des Filmersclub kann man einfach werden, die Anmeldung erfolgt online unter www.filmersclub.de.  Für eine Mitgliedschaft stehen verschiedene Zeiträume zur Verfügung. Der kürzeste bietet für einen Monat die lizenzierte private Nutzung und den Download von 50 Musikstücken. Die Kosten hierfür betragen sechs Euro. In dem gemeinsam mit der GEMA geschnürten Rechtepaket ist die Vervielfältigung des Films mit bis zu 20 privaten Kopien enthalten, ebenso wie die private, nicht-kommerzielle Aufführung. Spannend und gleichzeitig besonders hervorzuheben ist die mögliche Veröffentlichung auf Portalen wie YouTube oder MyVideo – natürlich nur für die nicht-kommerzielle Nutzung, da die Klärung der Rechte für die öffentliche Aufführung in der Verantwortung der Portalbetreiber liegt. „Damit öffnen wir den privaten Nutzern mit seinen Filmen den sicheren Weg ins Internet“, so Christian Reinecke von EMI. 
Der Filmersclub (www.filmersclub.de) von EMI mit Sitz in Hamburg bietet Hobby- und Privatfilmern als Mitglied im Filmersclub legale Filmvertonung über den Download von Musikstücken. Mit dem Abonnement-Preis erwirbt der Hobbyfilmer ein umfangreiches Rechtepaket zur Nutzung der Musik im privaten Rahmen. Weitere Informationen: EMI Production Music GmbH & Co. KG, Alsterufer 1, 20354 Hamburg, Tel. 040 414015 0, E‑Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , Web: www.filmersclub.de    
Das Rechtepaket des Filmersclubs
Stand: 19.05.2008 

Die Welt der Musikrechte erscheint nicht nur vielen unserer Kunden sehr komplex – sie ist es auch. Immer wieder werden wir gefragt, was man denn nun eigentlich mit der Musik machen darf, die über den filmersclub heruntergeladen wurde, wo die GEMA ins Spiel kommt und was passiert, wenn man seine selbst erstellten Filme auf YouTube einstellt.

Wir versuchen, hier einen Grossteil Ihrer Fragen zu beantworten. Dieser Text orientiert sich an den Bestimmungen, die jederzeit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf www.filmersclub.de nachgelesen werden können, ist aber praxisorientierter formuliert und enthält zusätzlich Beispiele.

Wie Sie sehen werden, dürfen Sie als zahlendes Mitglied des filmersclub eine ganze Menge mit unserer Musik anstellen, so lange es sich um nichtkommerzielle Nutzungen handelt. Wir empfehlen Ihnen allerdings, sich auch dann die in Ihren Filmen benutzten Musikstücke gut zu notieren, wenn Sie zunächst keine kommerziellen Absichten hegen. Falls es doch einmal zu einer kommerziellen Nutzung und damit zu einer erweiterten Lizenz kommt, werden wir Sie danach fragen!

 Grundsätzliches zu Musikrechten

Mit einem Musikstück ist nicht nur ein Recht verbunden, welches man einholen muss, um die Musik in audiovisuellen Produktionen oder im Internet verwenden zu können. Wir wollen hier nicht zu tief einsteigen, aber doch zumindest einmal die drei wesentlichen Partner vorstellen, mit denen Sie sich im Kontext der Rechteklärung normalerweise beschäftigen müssen.

1.      Das Musiklabel – es kontrolliert die Rechte an der musikalischen Aufnahme, die auch als Master bezeichnet wird. Das Label begegnet Ihnen immer wieder unter Bezeichnungen wie Schallplattenfirma, Tonträgerfirma, Masterowner oder Recordlabel. Da das Label meistens dafür bezahlt hat, dass es eine bestimmte Musikaufnahme gibt, erwartet es auch von den Nutzern dieser Aufnahme eine entsprechende Vergütung.

2.      Der Musikverlag – er vertritt die Komponisten und Textdichter. Um eine Aufnahme machen zu können, bedarf es einer Komposition, ansonsten wüssten die Musiker ja nicht, was sie spielen sollen. Auch wenn das Label und damit auch die Musiker bereits vergütet wurden, heißt das noch lange nicht, dass der Komponist für die Nutzung seines Werkes Geld sieht. Der Komponist ist schließlich nicht immer auch der ausübende Künstler. Der Komponist darf nach dem Urheberrechtsgesetz eine Gebühr dafür verlangen, dass sein Werk genutzt wird. Das Recht zur Nutzung der Musik in Verbindung mit Bild und Ton oder gar die Bearbeitung und Kürzung des Werkes nimmt der Musikverlag stellvertretend für den Komponisten wahr.
Des Weiteren wird der Komponist auch für die öffentliche Aufführung seines Werkes vergütet (wozu neben Radio, Fernsehen und Konzerten auch die Nutzung  im Internet gehört). Um die Dinge zu vereinfachen gibt es die

3.      GEMA, der einige Rechte zur Wahrnehmung übertragen werden   insbesondere jene , die aufgrund der großen Anzahl der Lizenzierungsvorgänge nur sehr unhandlich von Komponisten oder Verlagen selber wahrgenommen werden können. Dabei handelt es sich unter anderem um das Recht zur öffentlichen Aufführung, aber beispielsweise auch um das Recht zur so genannten mechanischen Vervielfältigung, also der Herstellung von Tonträgern und Bildtonträgern (DVD, Video etc.).  Auch wenn sich im Internetkontext die Vervielfältigung selten wirklich „mechanisch“ anfühlt, greift dieses Recht doch auch beim Bereitstellen von Inhalten auf Webseiten, denn praktisch wird ja eine Vervielfältigung von einem Rechner auf den anderen oft durchgeführt und sei es auch nur zum Zwischenspeichern von Inhalten.

Wir als Betreiber des filmersclub sind in der glücklichen Situation, sowohl Musikverlag als auch Label zu sein. Bei allen Aufnahmen, die Sie herunterladen können, kontrollieren wir eine Vielzahl von Rechten, die Sie deshalb aus nur einer Hand bekommen können. Aber wir sind auch Partner der GEMA und im Falle der öffentlichen Aufführung oder anderer Nutzungsformen, die wir im Folgenden beispielhaft beschreiben werden, müssen Sie neben dem Lizenzentgelt, welches Sie durch Abschluss eines Abonnements mit filmersclub entrichten, noch weitere Rechte bei der GEMA erwerben. Das ist aber überhaupt nicht kompliziert und da die GEMA vor Kurzem ihren Online-Lizenzshop gestartet hat, ist es eigentlich nur eine Frage von wenigen Minuten und recht wenig Geld, bis Sie auf absolut rechtssicherem Grund Ihre privaten Video- und Webproduktionen auch einem breiteren Publikum zugänglich machen dürfen.

 Anwendungsszenarien

Zunächst möchten wir einige Begriffe klären, die wir im Folgenden immer wieder verwenden:

1.      Die „Musik“ – das ist die Musik, die Sie bei filmersclub heruntergeladen haben.

2.      Ihr „Werk“ – das ist entweder Ihr privater Film, eine private Fotoslideshow, ein privater Podcast/Videocast oder Ihre eigene private Website. Wir gehen davon aus, dass Ihre Werke ausschließlich Musik von filmersclub verwenden  wir können natürlich nicht für die Musikrechte Dritter sprechen.

3.      „Privat“ – darunter verstehen wir, dass Sie keine kommerziellen Zwecke mit Ihrem Werk verfolgen. Sie bewerben zum Beispiel kein Produkt oder eine Dienstleistung. Sie erhalten keine Vergütung für die Erstellung des Werkes. Sie machen es einfach nur zum Spaß.

 Frage: Darf ich die Musik in einem privaten Werk verwenden?

Aber ja. Dazu ist der filmersclub ja da. Aber Sie dürfen nicht einfach alles mit dem Werk anstellen, was Ihnen in den Sinn kommt, da kann es unter Umständen zu weiteren Lizenzkosten kommen. In Folgenden geben wir ein paar Beispiele.

Frage: Darf ich die Musik kopieren?

Wenn Sie Videoschnitt betreiben wollen, bleibt Ihnen ja fast nichts anderes übrig. Ja, das dürfen Sie, von einem Computer auf einen anderen zum Beispiel. So lange es nur darum geht, dass Sie ihren Film mit Musik hinterlegen wollen, können Sie fleißig hin- und herkopieren. Auch die Musik in andere Formate zu bringen, ist kein Problem. Wir liefern im MP3Format aus und Sie können die Musik gerne nach Herzenslust in WAV oder AIFF umwandeln. Sie können auch die Musik auf eine CD brennen, wenn Ihr Schnittsystem gerne mit CDs arbeitet.

Frage: Darf ich die Musik verändern?

Sie dürfen die Musik schneiden, neu zusammensetzen, mit anderen Musiken mischen, Effekte drauflegen, ein- und ausblenden und was man nicht alles noch so macht, wenn man ein Werk herstellt.

Frage: Was darf ich alles mit meinem fertigen privaten Film oder meiner privaten Fotoslideshow machen?

- Sie dürfen den Film auf bis zu 20 DVDs aufspielen. Wenn es mehr sein sollen, benötigen Sie eine zusätzliche Lizenz (siehe unten).

- Sie dürfen ihre Filmkopien an Familie und Freunde verschenken. Wenn Sie beispielsweise mit einer Reisegruppe unterwegs waren und Sie bis zu 20 DVDs mit Ihren audiovisuellen Reiseeindrücken an die Gruppe verschenken wollen, ist das komplett in Ordnung.

- Sie dürfen von uns aus den Film auf eine Video-Sharing-Plattform einstellen, zum Beispiel YouTube, MyVideo oder Clipfish. Diese Plattform ist dann allerdings selber dafür verantwortlich, eine Vereinbarung mit der GEMA zu schliessen. Das liegt nicht in Ihrer Verantwortung. Sollte die Plattformin Ihren Geschäftsbedingungen geregelt haben, dass Sie, lieber Nutzer, gegen diese Geschäftsbedingungen verstoßen, wenn Sie GEMA-pflichtiges Repertoire einstellen, dann sollten Sie  es lieber lassen!
Sollten Sie Ihr Video nicht nur auf die Plattform einstellen, sondern auf Ihrer eigenen Hompage einbinden, dann sind Sie verantwortlich für die GEMA-Lizenz und sollten den GEMALizenzshop aufsuchen.

- Sie dürfen Ihren Film im privaten Rahmen aufführen. Die Grenze zwischen privater und öffentlicher Aufführung wird im Urheberrechtsgesetz wie folgt geregelt:

„Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“

Dies bedeutet, dass der private Rahmen dann gegeben ist, wenn ein geschlossener Personenkreis einen Film ansieht und die Mitglieder dieses Kreises miteinander familiär oder freundschaftlich verbunden sind. Dies ist beispielsweise bei einer Familienfeier oder einer privaten Party der Fall, nicht aber bei einer Vereinsfeier oder einem Betriebsfest. Voraussetzung für einen privaten Rahmen ist in jedem Fall, dass die Veranstaltung nicht frei für jedermann zugänglich ist, keinen Eintritt kostet und auch sonst keinem direkten oder indirekten Erwerbszweck dient.

- Sie dürfen Ihren Film bei Filmfestivals einreichen und er darf dort selbstverständlich auch aufgeführt werden. Da es sich dabei um eine öffentliche Aufführung handelt, wird der Veranstalter des Festivals dafür Sorge tragen müssen, dass die GEMA entrichtet wird.
Übrigens: Im Falle von BDFA-Festivals und –Filmabenden ist dies im Rahmenvertrag zwischen dem BDFA und der GEMA geregelt und wird über eine jährliche Pauschale abgegolten.

 Frage: Was darf ich mit der Musik in privaten Podcasts anstellen?

-      Sie dürfen unsere Musik in privaten Podcasts verwenden und diese auf Ihrem Podcast Server anbieten. Sie dürfen Ihren Podcast mit unserer Musik auch kostenfrei auf Apple iTunes oder anderen Podcastangeboten einstellen.

-      Bitte beachten Sie, dass die privaten Podcasts, sobald sie öffentlich verfügbar gemacht werden, in jedem Fall GEMA-pflichtig sind. Allerdings ist die Gebühr überschaubar und kann einfach im GEMA-Lizenzshop per Bankeinzug entrichtet werden.

 Frage: Was darf ich mit der Musik auf privaten Homepages anstellen?

-      Sie dürfen unsere Musik auf privaten Homepages als Hintergrundmusik einstellen. Es können auch gerne mehrere Musikstücke hintereinander laufen. Allerdings darf der Benutzer nicht die Möglichkeit haben, sich selber Playlisten aus unseren Musikstücken zusammenzustellen. Sie dürfen auch keine Skip- oder Vorspulknöpfe anbringen, einzig das Zulassen des An- und Ausschaltens des Sounds durch den Benutzer ist erlaubt.

-      Und auch hier gilt: Sie brauchen auch für private Homepages eine Lizenz der GEMA, die über den erwähnten GEMA-Lizenzshop per Bankeinzug erworben werden kann.

 Folgende Nutzungsrechte können zusätzlich erworben werden:
  • Das Recht zur kommerziellen Auswertung, beispielsweise für den Verkauf Ihres Werkes auf DVD oder als Download.
  • Das Recht zur Herstellung von mehr als 20 Kopien Ihres Werkes.
  • Das Recht zur werblichen Nutzung Ihres Werkes.

Bitte schicken Sie uns in diesen Fällen eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. und beschreiben Sie Ihre gewünschte Nutzung so konkret wie möglich. Wichtig sind Angaben zur geplanten Auflage, dem geplanten Verkaufspreis und zur Anzahl und Spieldauer der verwendeten Musikstücke. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung .

 

Christian ReineckeGeneral ManagerEMI Production Music GmbH & Co. KG
EMI Music Publishing Germany
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Alsterufer 1D 20354 Hamburg

T: +49 - (40) - 41 40 15 50